Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist bei fonio grundsätzlich Teil der ABGs, und auch direkt dort ab Seite 7 ersichtlich. Zur besseren Übersicht findest du den Abschnitt der AGBs hier separat.
AuftragsverarbeitungDSGVO. Diese Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung legt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch fonio unter Billigung des Auftraggebers in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fest. Fonio handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.Art, Zweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Die Leistungen von fonio sind in den diesbezüglich abgeschlossenen Verträgen bzw. den von fonio an den Auftraggeber gelegten Angeboten beschrieben.Im Zuge der Leistungserbringung stellt der Auftraggeber fonio die für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten auf dem jeweiligen Fall geeignetem Weg zur Verfügung. Beispielsweise auf elektronischem oder physischem Weg, über Gespräche und Analysen, der Ausübung anderer vertraglich geregelter Tätigkeiten, auf mündlichem Weg oder über Service-Tools.Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann insbesondere durch Organisation, Ordnen, Speicherung sowie gegebenenfalls Anpassung oder Veränderung, Abfragen, Verknüpfung, Einschränkung, Löschen, Kombination, Kopieren, Ausblenden, Verbindung, Analyse, Lesen, Empfangen, Senden, Aktualisierung erfolgen, soweit dies jeweils für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.Der Zweck der Verarbeitung besteht in der vertraglich festgelegten Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber.Betroffene personenbezogene Daten und Kategorie betroffener Personen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen können die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Insbesondere können die folgenden Daten sein:
Audio-Sprach-Daten und damit verbunden sprachlich übermittelte personenbezogene Daten
Metadaten
Kontaktdaten
Daten im Zusammenhang mit der Servicequalität
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass fonio keinen Einfluss auf die Rahmen der Leistungserbringung verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten hat. Dies betrifft im Besonderen die mögliche Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).Von der Verarbeitung sind grundsätzlich alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Kategorien von Betroffenen erfasst. Insbesondere fallen darunter die folgenden Kategorien betroffener Personen:
Bestehende oder potenzielle Kunden des Auftraggebers
Angesichts der Art der vereinbarten Leistungen erkennt der Auftraggeber an, dass fonio die vorstehende Liste der Kategorien betroffener Personen weitgehend weder überprüfen noch pflegen kann. Daher verpflichtet sich der Auftraggeber, fonio über alle erforderlichen Änderungen an der vorstehenden Liste zu informieren.Fonio wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Hinblick auf alle vorstehend aufgeführten betroffenen Personen in Übereinstimmung mit den vereinbarten Leistungen verarbeiten. Falls aufgrund von Änderungen an der Liste der Kategorien betroffener Personen Änderungen an den vereinbarten Verarbeitungen erforderlich werden, wird der Auftraggeber fonio dementsprechende zusätzliche Weisungen erteilen.Bedingungen der Datenverarbeitung. Fonio verpflichtet sich, während der gesamten Leistungserbringung sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten.Fonio verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf schriftliche Anweisung in Form eines Vertrages mit dem Auftraggeber zu verarbeiten. Abweichungen von diesen Weisungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.Fonio verarbeitet die personenbezogenen Daten nach dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO und daher nur so weit, als dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.Der Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers wird ausschließlich Personen erteilt, welche diesen Zugriff aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen benötigen.Alle Personen aufseiten von fonio, welche Zugriff auf personenbezogenen Daten des Auftraggebers haben, sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitspflicht der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei fonio aufrecht.Fonio ist verpflichtet, alle geeigneten und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen und aufrechterhalten, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten für Berechtigte zu gewährleisten. Eine Liste der beim Auftragsnehmer implementierten Maßnahmen kann über info@fonio.ai angefordert werden. Die dort angeführten Maßnahmen sind als Mindestmaß zu verstehen, das fonio erweitern kann, um weiter dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.Fonio unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus der DSGVO, insbesondere in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen.Sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, wird fonio den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er eine Information oder Mitteilung einer betroffenen Person, der Datenschutzaufsichtsbehörde bzw. einer sonstigen Behörde oder eines Dritten erhält und diese Information oder Mitteilung in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung steht.Fonio unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der DSGVO in Bezug auf Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) und Artikel 36 (Konsultation der Datenschutzbehörde vor der Durchführung einer risikoreichen Verarbeitung).Fonio hat den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu informieren, wenn die an ihn überlassenen personenbezogenen Daten unrechtmäßig verwendet wurden und/oder den Betroffenen Schaden droht. Sie stellt dem Auftraggeber alle notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Auftraggeber seinen Meldepflichten gegenüber den betroffenen Personen gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.Im Zusammenhang mit der beauftragten Datenverarbeitung wird fonio den Auftraggeber – soweit gesetzlich erforderlich – bei der Erstellung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei der Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung sowie gegebenenfalls bei vorherigen Konsultationen mit der Datenschutzaufsichtsbehörde iSv Art. 36 DSGVO unterstützen und alle dafür notwendigen Angaben machen und Informationen erteilen. Darüber hinaus wird fonio ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis führen und, sofern erforderlich, Datenschutz-Folgenabschätzungen vornehmen und einen Datenschutzbeauftragten bestellen.Jede Übermittlung von personenbezogenen Daten durch fonio an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt im Einklang mit dem Unions- oder nationalem Recht und muss insbesondere mit den Bestimmungen der DSGVO im Einklang stehen.Sub-Auftragsverarbeiter. Je nach vertraglich vereinbarter Leistungserbringung, werden verschiedene Sub-Auftragsverarbeiter in die Auftragsverarbeitung mit einbezogen.Durch die Nutzung von Sub-Auftragsverarbeitern kann eine Datenübertragung in Drittländer erfolgen. Fonio stellt sicher, dass die Datenübertragung in Drittländer grundsätzlich DSGVO-Konform möglich ist. Der Auftraggeber prüft, ob die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß Artikel 44-49 DSGVO im Zuge der individuellen Inanspruchnahme der durch fonio angebotenen Dienstleistung DSGVO-konform durchführbar ist.Eine Liste der vom Auftraggeber bei Abschuss der Vereinbarung genehmigten Sub-Auftragsverarbeiter ist in Anhang 1 enthalten.Zwischen fonio und dem Sub-Auftragsverarbeiter muss ein Vertrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO geschlossen werden. Der Subauftrag muss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im selben Umfang Rechnung tragen, wie diese zwischen dem Auftraggeber und fonio in dieser Vereinbarung vereinbart wurden und die Datenverarbeitung darf nur zu dem in der jeweils gesondert beauftragten Leistung angegebenen Zweck erfolgen.Fonio hat die Einhaltung der Sub-Auftragsverarbeiter nach dieser Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung treffenden (Datenschutz-)Pflichten regelmäßig zu prüfen. Sollte fonio im Rahmen dieser Prüfung zur Kenntnis gelangen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter die ihn nach dieser Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung treffenden Datenschutzpflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, so hat sie den Auftraggeber unaufgefordert und umgehend darüber zu informieren.Fonio informiert den Auftraggeber bei geplanten Änderungen der Liste von zur Erbringung der Dienstleistung beauftragten Sub-Auftragsverarbeiter per E-Mail an eine vom Auftraggeber genannte E-Mail Adresse. Sollte der Auftraggeber keine solche Adresse nennen, wird die E-Mail-Adresse der Person beim Auftraggeber verwendet, mit der die Beauftragung der Hauptvereinbarung ausgehandelt wurde. Sollte diese Adresse nicht mehr verfügbar sein, wird fonio, die vom Auftraggeber für allgemeine Kontaktaufnahmen auf der Website veröffentlichte Mail-Adresse verwenden. Der Auftraggeber kann zur Änderung schriftlich Einspruch erheben, wobei auch eine E-Mail die Schriftform erfüllt. Sollte der Auftraggeber binnen 14 Kalendertagen ab Versand der Information keinen Einspruch gegen den Sub-Auftragsverarbeiter eingelegt haben, gilt der Sub-Auftragsverarbeiter als genehmigt. Im Fall eines Einspruches werden Auftraggeber und fonio zur Lösung des Konflikts in Kontakt treten, wobei ein außerordentliches Kündigungsrecht der Hauptvereinbarung für beide Seiten für den Fall vereinbart wird, dass der Konflikt nicht gelöst werden kann.Prüfung und Einhaltung. Fonio gestattet dem Auftraggeber oder den von ihm benannten Vertretern die Durchführung von Audits und Inspektionen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Datenverarbeitungs-Vereinbarung zu überprüfen. Solche Audits sind mit angemessener Vorankündigung durchzuführen und dürfen den Betrieb von fonio nicht unangemessen beeinträchtigen. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass allfällige Inspektionen bei Sub-Auftragsverarbeitern mit diesen Sub-Auftragsverarbeitern direkt abzustimmen sind und fonio keinen Einfluss auf die dabei angewendeten Bestimmungen hat.Fonio stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und arbeitet mit ihm zusammen, um die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen.Laufzeit und Beendigung der Auftragsverarbeitung. Diese Datenverarbeitungs-Vereinbarung bleibt für die Dauer der Datenverarbeitungstätigkeiten in Kraft und endet mit dem Abschluss der Leistungserbringung oder wie von den Parteien anderweitig vereinbart.Bei Beendigung der Auftragsverarbeiters-Vereinbarung (oder auch jederzeit vorher über entsprechendes Verlangen des Auftraggebers) wird fonio die verarbeiteten personenbezogenen Daten (einschließlich allfälliger Kopien) nach freier Wahl des Auftraggebers entweder selbst vernichten oder zur Gänze an den Auftraggeber übergeben, sofern dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht zur Aufbewahrung entgegensteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln. Sollte sich der Auftraggeber hinsichtlich der Vorgehensweise nicht äußern, wird fonio die Daten, vorbehaltlich von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten zur Aufbewahrung, sechs Monate nach Beendigung der Vereinbarung vernichten.Fonio ist gleichermaßen verpflichtet, die Vernichtung oder Übergabe durch allfällige Sub-Auftragsverarbeiter herbeizuführen.Datenschutz-Informationen zu diesem VertragDaten aus diesem Vertrag. Im Rahmen der Bereitstellung des von fonio zur Verfügung gestellten Service fonio.ai, einer etwaigen Lizenzkontrolle sowie der Produktoptimierung (Entwicklung neuer sowie Verbesserung bestehender Produkte) erhebt fonio gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO Daten des Auftraggebers sowie dessen Mitarbeiter in Form von Informationen über die Datennutzung, Systemstatistik, Computer- und Netzwerkdaten. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Erfüllung rechtlicher Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (beispielsweise Rechnungslegung). Gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO verarbeitet fonio personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Dokumentation der Geschäftsbeziehung.Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber die von fonio zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss fonio nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass fonio dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bzw. kein Vertragsabschluss zwischen fonio und dem Auftraggeber zustande kommt. Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Produktentwicklung, Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.Sofern zwischen fonio und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt. Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt insbesondere an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc., bzw. nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.Eine Weitergabe an sonstige Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch fonio erfolgt – sofern möglich - ausschließlich in der Europäischen Union.Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur
sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen fonio und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch fonio in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.
Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Treuepflichten & AbwerbeverbotTreuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.Geschäftsgeheimnisse. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist,
von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und
Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.
Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere die von fonio verfolgten Geschäftsideen und Geschäftsstrategien und deren Umsetzung, die Details der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge und deren Vertragsgegenstände, bei den Services von fonio insbesondere deren Architektur, Sourcecode, Entwickler- und Administrationsdokumentation sowie alle anderen Daten, aus denen sich die Funktion der Software oder relevanter Teile der Software ergibt, und sicherheitsrelevante Daten.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und zu verhindern, dass diese Geschäftsgeheimnisse unbefugt erworben, genutzt oder offengelegt werden.Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur soweit zulässig, wie dies vereinbart ist.Abwerbeverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von fonio abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu bezahlen.EntgeltPreise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von fonio bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer. Abrechnungsmodus. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.Abrechnung im Rahmen eines Stundenpools. Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von fonio für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum. Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat fonio dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.Zusatzleistungen. Alle Leistungen von fonio, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.Teilleistungen. Darüber hinaus ist fonio berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.Kostenvorschuss. Zudem ist fonio berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen. Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit. Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch fonio via der Support-E-Mail Adresse anzufordern und die Aufrechnung mit der Grundgebühr der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist fonio berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen.Auch sonst ist fonio berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von fonio beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von fonio nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von fonio ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt fonio trotzdem das vereinbarte Honorar. fonio muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn fonio aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.ZahlungFälligkeit Die Rechnungen von fonio sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.Zahlbarkeit. Die Rechnungen von fonio sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von fonio mit der Auftragserteilung zu bezahlen.Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von fonio angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.Vereinbarte Fremdleistungen. fonio ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.Sofern fonio den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von fonio an den von fonio gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist fonio berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch fonio zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch fonio bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer fonio erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an fonio ab. fonio ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von fonio aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von fonio schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist fonio berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist fonio berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist fonio auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann fonio selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.Ratenzahlung. Soweit fonio und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.Nutzungseinschränkungen und Verantwortung des AuftraggebersVerbot der KaltakquiseDem Auftraggeber ist es untersagt, den von fonio bereitgestellten Service fonio.ai oder die von fonio bereitgestellte Infrastruktur (einschließlich Telefonnummern) zur Durchführung von Kaltakquise (unverlangte Werbeanrufe) zu verwenden.Beschränkung bei Nutzung von TelefonnummernWird dem Auftraggeber von fonio eine Telefonnummer bereitgestellt, so darf diese ausschließlich für eingehende (Inbound-)Anrufe genutzt werden.Ausgehende Anrufe (Outbound-Calls) über von fonio bereitgestellte Nummern sind nur zulässig, wenn zuvor die hierfür notwendigen Daten (insbesondere vollständige Unternehmens- oder Personendaten) an fonio übermittelt wurden und die Rufnummer auf diese registriert wurde.Zulässige Nutzung der KI.Die Nutzung des Services fonio.ai, einschließlich aller durch den Auftraggeber konfigurierten oder eingesetzten KI-Instanzen, ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.Haftung für KI-Inhalte.Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die durch seine Nutzung des Service fonio.ai erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden, allein verantwortlich und haftet in vollem Umfang gegenüber Dritten und fonio.Verantwortung für sensible Daten.Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er bei der Nutzung des Services fonio.ai sorgfältig darauf achten muss, welche Informationen er der KI übermittelt.Bei sensiblen Prozessen (z.B. der Abfrage von Bestelldaten, Zugangsdaten oder anderen sicherheitsrelevanten Informationen) ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsabfragen oder Mehrfachauthentifizierungen in den Dialogfluss einzubauen.Zusatzbedingungen für Partner.Für Auftraggeber, die den Service fonio.ai im Rahmen einer Partnerschaft nutzen, gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Partnerbedingungen.HaftungKlassischer Werkvertrag. Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet fonio für die Zielerreichung.Zukauf von Ressourcen. Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. fonio haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von fonio eingreift oder undokumentierte oder für fonio nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von fonio, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.Rügeverpflichtung. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch fonio, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch fonio erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat fonio alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.Garantie. Soweit Leistungsteile von fonio über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).Im Fall einer Garantiezusage durch fonio beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet fonio für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.Gewährleistung. Bei Leistungen, welche auf Basis dieses SaaS-Vertrages geschlossen wurden, hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß dem in diesem Vertrag implementierten Service-Level. Bei Leistungen, welche nicht auf Basis dieses SaaS-Vertrag geschlossen wurden oder bei Leistungen, welche fonio nach Beendigung dieses SaaS-Vertrages für den Auftraggeber erbringt, wird das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von fonio zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von fonio beruhen.Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit. Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von fonio, nicht bei der Verfolgung der Interessen von fonio tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von fonio einbezogen.Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechte Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von fonio zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von fonio ausgeschlossen. Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von fonio ausgeschlossen.Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Kunden. fonio trifft für Fremdleistungen, welche durch den Kunden integriert wurden, keine Haftung. Sollte fonio jedoch über die Rechtswidrigkeit dieser Fremdleistungen informiert werden, dann ist fonio berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Kunde hält fonio bezüglich dieser Fremdleistungen schad- und klaglos.Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit fonio vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von fonio für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. fonio trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Sollte fonio jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist fonio berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält fonio diesbezüglich schad- und klaglos.Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit fonio Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von fonio ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser fonio schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklärenSchlussbestimmungenAnzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und fonio ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen fonio und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Wien vereinbart. fonio ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von fonio und des Auftraggebers berechtigt.